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Wenn das Aufstehen oder die Körperpflege schwierig werden sind wir für Sie da.

Mehr Infos

Pflegekasse

Die Leistungen der Pflegekasse

  Pflegegeld

Pflegesachleistung,
häusliche 
Pflege

Entlastungsbetrag
Pflegegrad 1: -   -    125 €
Pflegegrad 2: 316 €   689 €    125 €
Pflegegrad 3: 545 €   1.298 €    125 €
Pflegegrad 4: 728 €   1.612 €    125 €
Pflegegrad 5: 901 €   1.995 €    125 €

Begrifflichkeiten

Pflegegeld

Pflege durch selbst beschaffte Pflegepersonen (Angehörige)

Pflegesachleistungen

Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst (Sozialstation)

Kombinationsleistungen

Übernimmt der Pflegedienst nur einen Teil der Pflege, werden nicht beanspruchte Sach­leistungen anteilig durch Pflege­geld bezahlt.

Z.B.: 80 % Pflegesachleistungen plus 20 % Pflegegeld.

 

Leistungen

Die Leistungspakete ("Module") der ambulanten Pflegedienste und der stationären Pflegeeinrichtungen sind landesweit in Rahmenverträgen geregelt. Die Pflegekasse übernimmt je nach Zuordnung zu einem Pflegegrad die Kosten.

Mitglieder eines Krankenpflegevereins erhalten Nachlässe.

Rufen Sie uns an! Wir helfen Ihnen, eine optimale Versorgung zusammen zu stellen.

Pflege

Altenpflege

Die Pflegekräfte der Sozialstation sind rund um die Uhr im Einsatz – selbstverständlich auch an Wochenenden und an Feiertagen. Je nach Bedarf von einem Besuch pro Woche bis hin zu mehrmals täglich.

Wir bemühen uns, die Wünsche und Bedürfnisse unserer Patienten zu erfüllen. Die vorhandenen Fähigkeiten sollen erhalten und gefördert werden, verlorene Fähigkeiten versuchen wir durch aktivierende Pflege wiederzugewinnen.

  • Zum Beispiel
  • Körperpflege
  • Duschen, Baden, Waschen
  • Kämmen, Rasieren
  • Toilettengang
  • An- und Auskleiden
  • Nahrungsaufnahme

Erstbesuch

Erstbesuch

Ein(e) Mitarbeiter(in) bespricht mit der zu pflegenden Person und gegebenenfalls mit Angehörigen den Hilfebedarf.

  • In welcher Form und wie oft wird Hilfe benötigt?
  • Welche medizinische Betreuung ist notwendig?
  • Gibt es Unterstützung durch einen (Ehe-)Partner, Angehörige, Nachbarn?
  • Welche persönlichen Wünsche sollen erfüllt werden?
  • Kann oder muss die Wohnung altengerecht verändert werden?

Diese und viele weitere Fragen werden besprochen. Gibt es noch keine Zuordnung zu einem Pflegegrad, erfolgt dies durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Der Pflegegrad legt fest, in welcher Höhe Pflegesachleistungen (= Leistungen der Sozialstation/haushaltsnahe Dienste) bzw. Pflegegeld (= Leistungen z.B. durch Angehörige) durch die Pflegeversicherung übernommen werden.

Pflegeplanung und -dokumentation

Gemeinsam mit Ihnen wird festgelegt, wie oft die Sozialstation kommt. Sie erhalten eine genaue Aufschlüsselung, welche Kosten übernommen werden und ob bzw. wie viel Eigenleistungen nötig sind.

Bei der zu pflegenden Person wird eine Pflegedokumentation geführt, die Aufschluss über den aktuellen Pflegezustand gibt. Im Falle von Urlaubsvertretungen usw. kann so eine durchgehende Pflege im gewohnten Umfang erfolgen.

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